Bewerbungfotos von der Steuer absetzen

Bewerbungsfotos von der Steuer absetzen

Bewerbungsbilder von der Steuer absetzen – geht das?

Ja, das geht!

In Ihrem Steuerausgleich können Sie mit unserem Rechnungsbeleg die Bewerbungsbilder als „Werbungskosten“ absetzen. Werbungskosten sind „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“, daher fallen auch Bewerbungskosten darunter.

Sämtliche Kosten, die im Rahmen einer Bewerbung anfallen, also auch Bewerbungsbilder, sind steuerlich absetzbar!

Sie können die Kosten für die Bewerbungsbilder natürlich auch im Rahmen Ihrer Arbeitnehmerveranlagung als Werbungskosten absetzen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Bewerbungen Erfolg hatten oder nicht!

Weitere Möglichkeiten, Bewerbungskosten zurückzuholen

Teilweise übernimmt der zukünftige Arbeitgeber Bewerbungskosten, z.B. für die Anreise zum Bewerbungsgespräch. Vorstellungskosten (Fahrtkosten, Kosten für mögliche Übernachtung) sind vom Arbeitgeber zu tragen, wenn er den Bewerber ausdrücklich zu einer persönlichen Vorstellung aufgefordert hat. ACHTUNG: Dies gilt allerdings nicht, wenn im Vorhinein ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass die Auslagen nicht erstattet werden!

Die Kosten für Bewerbungsfotos werden vom Arbeitsmarktservice (AMS) zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Beitrags NICHT übernommen, vielleicht ändert sich das – nachfragen schadet nicht…

Das AMS erstattet aber teilweise die Vorstellungskosten für die Anfahrt mit Bus, Bahn oder dem eigenen PKW sowie Kosten für Unterkunft und Verpflegung („Vorstellungsbeihilfe vom AMS„). Hierbei gilt es zu beachten, dass Sie vor (!) der möglichen Vorstellung einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Die Erstattung erfolgt dann in Form einer einmaligen Unterstützung.

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