Businessfotos, Profilfotos, Mitarbeiterfotos von Steuer absetzen

Businessfotos absetzen von der Steuer? Ja, das geht!

In Ihrem Steuerausgleich können Sie mit unserem Rechnungsbeleg die Businessfotos als „Werbungskosten“ von der Steuer absetzen.

Werbungskosten sind „Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen“, daher fallen auch die Kosten von Businessfotos darunter.

Auch Mitarbeiterfotos und Profilfotos für Social Media fallen unter diese Regelung. Sämtliche Kosten, die für diese Fotos anfallen, sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar!

Unsere Tipps zum Thema Bewerbungsfoto- und Businessfoto Shooting

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Wussten Sie das schon? In Ihrem Steuerausgleich können Sie mit unserem Rechnungsbeleg die Businessfotos für Ihre Business Story als „Werbungskosten“ zurückholen.
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Weitere Informationen zum Thema „Businessfotos absetzen“:

https://www.karriere.at/blog/erstattung-bewerbungskosten.html